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Taufe

Tauf-Sonntage

Termine für Taufen sprechen wir jeweils mit Ihnen ab.  

„Pate werden ist nicht schwer. Pate sein dagegen sehr!“

Liebe Leserinnen und Leser,
vielleicht haben Sie als Patentante oder Patenonkel diese Erfahrung gemacht: Pate sein ist gar nicht so einfach, wenn man es gut machen möchte. 
Das Patenamt steht in der Lebensordnung der Lippischen Landeskirche unter dem Leitsatz:


„Die Taufverantwortung ist Aufgabe der ganzen Gemeinde.“


Jedes Gemeindeglied soll den Täuflingen auf ihrem Weg zu Gott behilflich sein. Getreu dem Motto der drei Musketiere: „..., alle für einen.“ Da in der Praxis sich nicht alle um einen Täufling kümmern können, werden Paten ausgewählt, die anstelle der Gemeinde, dem Täufling zur Seite stehen. Paten üben ein Amt aus, das sie von der Gemeinde übertragen bekommen. Nicht zufällig klingt in Wort „Pate“ das Wort „Pater“ „geistlicher Vater“ an. Im Taufversprechen, welches Eltern und Paten in unserer Gemeinde ablegen heißt es daher: „Versprecht ihr, Eltern und Paten, dass euer Kind im Glauben an Jesus Christus unterwiesen und erzogen wird, so antwortet: Ja, mit Gottes Hilfe.


„Das Patenamt ist mehr als nur ein Zeichen der Verbundenheit mit dem Patenkind und dessen Eltern. Als christlicher Pate haben Sie ganz bestimmte Aufgaben für das Leben Ihres Patenkindes übernommen."


1. Als Pate sind Sie Taufzeuge. Sie sollen dem Kind bezeugen, dass es auf den Namen Gottes des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes getauft worden ist. Ihr Patenkind ist durch die heilige Taufe in die Kirche Jesu Christi, sowie in die Gemeinschaft mit Gott berufen. Besonders in schwierigen Zeiten wird es nötig sein, dass Sie Ihrem Patenkind bezeugen: „Du bist getauft." ... Damit übernehmen Sie die Verantwortung, für die christliche Erziehung Ihres Patenkindes zu sorgen, soweit es in Ihrer Kraft steht. Gewöhnlich weiß das Kind nichts von seiner Taufe. Erst sehr viel später wird es den Reichtum der Taufe erfahren und erkennen, dass Gott Ihm väterlich zugewandt ist.“ (Zitat aus einem Patenbrief von Pastor H. Grascha aus dem Jahr 1988).


2. Die Lebensordnung der Lippischen Landeskirche schreibt vor, dass Paten Glieder der Kirche sein müssen und mindestens ein Pate evangelisch sein sollte. Im Patenbrief steht dazu:
„Ihr Patenkind braucht auf seinem Lebensweg neben den Eltern Menschen, die mit Ihm diese Freude teilen und ihm helfen, im christlichen Glauben zu wachsen. Darum gehört es zu Ihren Aufgaben, den Eltern bei der Erziehung zu helfen und darauf zu achten, dass Ihr Patenkind die Grundlagen des christlichen Glaubens kennen lernt. Ebenso erforderlich ist es, dass Sie als Taufpate Ihrem Patenkind ein gutes Beispiel geben, indem Sie selbst fest im Leben der christlichen Gemeinde stehen und ihre Gottesdienste regelmäßig besuchen, sowie am Heiligen Abendmahl teilnehmen und sich aus diesen Quellen Kraft für Ihr christliches Leben schenken lassen.
Ihr Patenkind braucht Sie als Gefährten, den es um Rat fragen kann und der ihm hilft christlich zu leben. So sollen Sie Ihrem Patenkind Mut machen, sich als Christ zu bekennen.“


3. Nicht gefordert wird in der Lebensordnung die Bereitschaft der Paten im Todesfall der Eltern für das Kind zu sorgen. Mit dem Patenamt wird eine geistliche Begleitung übernommen. Das bedeutet:
„Darum haben Sie mit dem Patenamt zugleich auch das Amt der Fürbitte übernommen. Es ist Ihre wichtigste Aufgabe, für Ihr Patenkind regelmäßig zu beten, dass es in der empfangenen Gnade Gottes bewahrt werde und auf dem Weg der Nachfolge Christi bleibe. Erst im lebendigen Glauben wird die Taufe Ihres Patenkindes wirksam. Gott gebe Ihnen Kraft und Treue, dass Sie Ihr Patenamt fröhlich und gewissenhaft ausüben können, damit Sie Ihrem Patenkind zum Segen werden.“ (Patenbrief)


4. Über das Ende des Patenamtes steht in der Lebensordnung: „Tritt ein Taufpate aus seiner Kirche aus und gehört nun keiner christlichen Kirche mehr an, so erlischt zwar die Taufpatenschaft, er bleibt aber Zeuge der Taufe. Andere Gründe für das Erlöschen der Taufpatenschaft gibt es nicht.“